Tragbarkeitsrechner

Tragbarkeitsrechner

Der Rechner prüft Belehnung, harte Eigenmittel, Amortisation und Tragbarkeit nach den gängigen Bankregeln: kalkulatorischer Zinssatz von 5,0 % statt des aktuellen Marktzinses, 1 % des Kaufpreises für Unterhalt und Nebenkosten sowie Rückführung des Hypothekarteils über 65 % Belehnung innerhalb von 15 Jahren. Wählen Sie Ihren Kanton, damit Handänderungssteuer und Gebühren live mitgerechnet werden.

Tragbarkeit

Tragbarkeitsrechner Bern

Gerechnet wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 %, 1 % Unterhalt und der Amortisation über 15 Jahre.

CHF
CHF20 %
CHF

PK-Bezüge zählen nicht als harte Eigenmittel.

CHF

Ihre Tragbarkeit

33 %

Ihre Tragbarkeit liegt bei 33 %. Die meisten Banken finanzieren bis 33 %.

Hypothek
CHF 800'000
Belehnung
80 %
Harte Eigenmittel
CHF 200'000
Kalk. Zins (5 %)
CHF 40'000
Unterhalt (1 %)
CHF 10'000
Amortisation über 65 %
CHF 10'000
Jahreskosten total
CHF 60'000

Kaufnebenkosten Bern

Handänderungssteuer (1.8 %)
CHF 18'000
Notariat und Grundbuch (Schätzung)
CHF 5'000
Total Nebenkosten
CHF 23'000

Der Kanton Bern erhebt eine Handänderungssteuer von 1.8 Prozent des Kaufpreises. Für selbstbewohntes Wohneigentum gilt ein Freibetrag, der die Steuerlast bei kleineren Objekten deutlich reduziert.

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte und stellen keine Finanzierungszusage dar. Massgebend sind die Berechnungen und Richtlinien des finanzierenden Instituts.

So wird gerechnet

Belehnung

(Kaufpreis − Eigenmittel) ÷ Kaufpreis

Anteil des Kaufpreises, der über die Hypothek finanziert wird. Banken finanzieren in der Regel höchstens 80 %, Sie brauchen also mindestens 20 % Eigenmittel.

Harte Eigenmittel

Eigenmittel − Vorbezug Pensionskasse

Eigenmittel ohne Pensionskassengeld. Sie müssen mindestens 10 % des Kaufpreises ausmachen, sonst wird die Finanzierung nicht bewilligt.

Tragbarkeit

(Hypothek × kalk. Zins + Kaufpreis × 1 % + Amortisation) ÷ Bruttoeinkommen

Anteil des Bruttohaushaltseinkommens, der für Wohnen aufgeht. Bis 33 % gilt als tragbar, bis 38 % als Grenzfall, darüber wird abgelehnt.

Amortisation

(Hypothek − Kaufpreis × 65 %) ÷ 15 Jahre

Der Teil über 65 % Belehnung muss in 15 Jahren zurückgeführt werden. Liegt die Belehnung darunter, ist die jährliche Amortisation null.

Häufige Fragen zur Tragbarkeit

Banken rechnen die jährlichen Wohnkosten — kalkulatorischer Zins, Unterhalt und Amortisation — gegen das Bruttohaushaltseinkommen. Liegt das Ergebnis über rund 33 %, gilt die Finanzierung als nicht tragbar und wird in der Regel abgelehnt. Zwischen 33 % und 38 % ist eine Finanzierung nur mit guten Zusatzargumenten möglich, etwa hohem Vermögen oder sehr sicherem Einkommen.

Der kalkulatorische Zinssatz ist ein Stresstest: Er prüft, ob Sie die Hypothek auch bei deutlich höheren Zinsen noch tragen können. Die meisten Schweizer Banken rechnen unverändert mit rund 5 %, auch wenn der effektive Zinssatz tiefer liegt. Der Rechner nutzt schweizweit 5 % und, sobald ein Kanton gewählt ist, den dort hinterlegten Wert.

Harte Eigenmittel sind alle Eigenmittel ausser dem Vorbezug aus der Pensionskasse: Erspartes, Wertschriften, Säule 3a, Schenkungen oder Erbvorbezüge. Mindestens 10 % des Kaufpreises müssen aus harten Eigenmitteln stammen. Insgesamt sind 20 % Eigenmittel nötig, die zweiten 10 % dürfen aus der Pensionskasse kommen.

Ja, für selbstbewohntes Wohneigentum ist ein Vorbezug oder eine Verpfändung von Pensionskassengeld möglich. Der Vorbezug zählt aber nicht zu den harten Eigenmitteln und reduziert Ihre spätere Rente sowie den Versicherungsschutz. Eine Verpfändung schont das Altersguthaben, erhöht dafür die Hypothek und damit die laufenden Kosten.

Der Teil der Hypothek, der über 65 % des Immobilienwerts hinausgeht — die zweite Hypothek —, muss innerhalb von 15 Jahren oder bis zur Pensionierung zurückgeführt werden. Der Rechner verteilt diesen Betrag linear auf 15 Jahre und rechnet ihn in die Tragbarkeit ein. Liegt die Belehnung bei höchstens 65 %, entfällt die Amortisationspflicht.

Handänderungssteuer, Notariats- und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und teilweise sogar kommunal unterschiedlich. Einzelne Kantone wie Zürich erheben gar keine Handänderungssteuer, andere verlangen bis zu 3 % des Kaufpreises. Sobald Sie oben einen Kanton wählen, rechnet der Rechner mit den dort hinterlegten Werten.

Nein. Der Rechner liefert unverbindliche Richtwerte nach den gängigen Bankregeln und ersetzt keine Finanzierungszusage. Banken bewerten zusätzlich die Immobilie, Ihre Bonität, bestehende Verpflichtungen und die Einkommensstabilität. Für eine belastbare Aussage fordern Sie am besten konkrete Offerten an.

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