Rückzahlung
Amortisation richtig planen
Liegt die Hypothek über 65 % des Immobilienwerts, muss der überschiessende Teil zurückgezahlt werden — in der Regel innerhalb von 15 Jahren oder bis zur Pensionierung.
Redaktion hypothekmatch.ch1 Min. LesezeitStand: 15.01.2025
Erste und zweite Hypothek
Die erste Hypothek reicht bis 65 % Belehnung und muss nicht amortisiert werden. Der Teil darüber — die zweite Hypothek — ist amortisationspflichtig.
Beispiel: Kaufpreis CHF 1'000'000, Hypothek CHF 800'000. Die zweite Hypothek beträgt CHF 150'000, die jährliche Amortisation somit CHF 10'000.
Direkt amortisieren
Die Schuld wird laufend reduziert. Zinskosten sinken Jahr für Jahr, dafür sinkt auch der steuerlich abziehbare Schuldzins, während der Eigenmietwert unverändert bleibt. Unter dem Strich steigt die Steuerlast.
Indirekt amortisieren
Die Zahlungen fliessen in eine verpfändete Säule 3a. Die Hypothek bleibt nominal gleich hoch, die Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag steuerlich abziehbar und das Guthaben wird erst bei Bezug reduziert besteuert. Diese Variante ist bei hohem Grenzsteuersatz meist attraktiver.
Auswirkung auf die Tragbarkeit
Die Amortisation zählt in beiden Varianten voll zu den kalkulatorischen Wohnkosten. Wer die Belehnung von Anfang an unter 65 % hält, spart sie ganz.
Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, zeigt der Rechner auf der Kantonsseite.
Häufige Fragen
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte und stellen keine Finanzierungszusage dar.