Rückzahlung

Amortisation richtig planen

Liegt die Hypothek über 65 % des Immobilienwerts, muss der überschiessende Teil zurückgezahlt werden — in der Regel innerhalb von 15 Jahren oder bis zur Pensionierung.

Redaktion hypothekmatch.ch1 Min. LesezeitStand: 15.01.2025

Erste und zweite Hypothek

Die erste Hypothek reicht bis 65 % Belehnung und muss nicht amortisiert werden. Der Teil darüber — die zweite Hypothek — ist amortisationspflichtig.

Beispiel: Kaufpreis CHF 1'000'000, Hypothek CHF 800'000. Die zweite Hypothek beträgt CHF 150'000, die jährliche Amortisation somit CHF 10'000.

Direkt amortisieren

Die Schuld wird laufend reduziert. Zinskosten sinken Jahr für Jahr, dafür sinkt auch der steuerlich abziehbare Schuldzins, während der Eigenmietwert unverändert bleibt. Unter dem Strich steigt die Steuerlast.

Indirekt amortisieren

Die Zahlungen fliessen in eine verpfändete Säule 3a. Die Hypothek bleibt nominal gleich hoch, die Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag steuerlich abziehbar und das Guthaben wird erst bei Bezug reduziert besteuert. Diese Variante ist bei hohem Grenzsteuersatz meist attraktiver.

Auswirkung auf die Tragbarkeit

Die Amortisation zählt in beiden Varianten voll zu den kalkulatorischen Wohnkosten. Wer die Belehnung von Anfang an unter 65 % hält, spart sie ganz.

Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, zeigt der Rechner auf der Kantonsseite.

Häufige Fragen

Der Teil über 65 % Belehnung muss in der Regel innerhalb von 15 Jahren oder bis zur Pensionierung zurückgeführt werden.

Bei der direkten Amortisation sinkt die Schuld laufend. Bei der indirekten fliessen die Zahlungen in eine verpfändete Säule 3a, die Hypothek bleibt nominal gleich hoch.

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte und stellen keine Finanzierungszusage dar.

Rechnen Sie mit Ihren Zahlen

Tragbarkeit, Belehnung und Kaufnebenkosten mit den Werten Ihres Kantons — danach unverbindlich Offerten von passenden Anbietern erhalten.