Eigenkapital
Eigenmittel und Pensionskasse
Für selbst bewohntes Wohneigentum verlangen Schweizer Banken mindestens 20 % Eigenmittel. Entscheidend ist aber nicht nur die Höhe, sondern die Herkunft.
Redaktion hypothekmatch.ch1 Min. LesezeitStand: 15.01.2025
Die 10-%-Regel für harte Eigenmittel
Mindestens 10 % des Kaufpreises müssen aus sogenannten harten Eigenmitteln stammen: Erspartes, Wertschriften, Säule 3a, Erbvorbezug oder Schenkungen. Guthaben aus der Pensionskasse (2. Säule) zählen nicht dazu.
Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 heisst das: CHF 200'000 Eigenmittel insgesamt, davon mindestens CHF 100'000 ohne Pensionskassengeld.
Vorbezug oder Verpfändung
Beim Vorbezug fliesst Geld aus der Pensionskasse direkt in den Kauf. Die Altersleistung und meist auch der Risikoschutz sinken, zudem wird eine reduzierte Kapitalauszahlungssteuer fällig. Bei einem späteren Verkauf muss der Betrag zurückgezahlt werden.
Bei der Verpfändung bleibt das Guthaben in der Kasse und dient nur als Sicherheit. Die Vorsorgeleistungen bleiben erhalten, dafür steigt die Hypothek — und damit die Tragbarkeitsbelastung.
Nicht vergessen: Kaufnebenkosten
Handänderungssteuer, Notariat und Grundbuch sind zusätzlich zu den Eigenmitteln aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Höhe unterscheidet sich stark nach Kanton — einige Kantone erheben gar keine Handänderungssteuer.
Die konkreten Sätze finden Sie auf der Kantonsseite Ihrer Region.
Häufige Fragen
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte und stellen keine Finanzierungszusage dar.